Rechtsberatung
Präzis, schnell und unkompliziert unterstützen wir Sie in allen juristischen Belangen Ihres betrieblichen Alltags.
Sei das anstelle oder als situative Ergänzung eines firmeneigenen Rechtsdienstes und basierend auf einem attraktiven Honorarmodell, bei dem entsprechende Kosten nur dann anfallen, wenn die Rechtsberatung tatsächlich benötigt wird.
Speziell im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, aber auch in allen anderen wichtigen Rechtsgebieten, wie z.B. in Vertrags- und Gesellschaftsrecht können Sie sich – auch bei komplexen rechtlichen Sachverhalten – auf unser hundertprozentiges Engagement verlassen.
Wir entwerfen für Sie Verträge oder überprüfen Ihre eigenen Verträge und stehen Ihnen bei Vertragsverhandlungen mit Rat und Tat zur Seite. Wir kümmern uns um Ihre rechtlich relevante Korrespondenz und treffen für Sie die nötigen rechtlichen Abklärungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie erhalten prompt und zuverlässig Antwort.
Rechtsgebiete
Unsere juristischen Mitarbeiter verfügen über grosse Erfahrungen in folgenden Rechtsgebieten:
- Ausländerrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht (Gründungen)
- Steuerrecht
Als Ergänzung des firmeneigenen Rechtsdienstes
Speziell im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, aber auch bei Fragen des Vertrags- und Gesellschaftsrechts können Sie sich auf unser hundertprozentiges Engagement verlassen.
Manchmal lohnt es sich bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen einen ergänzenden externen juristischen Rat einzuholen. Die Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie die Rechtsberatung tatsächlich benötigen.
Hotline 0900 000 109
Wenn Sie dringend Rechtsauskünfte benötigen oder Vorabklärungen treffen möchten, steht Ihnen auch unsere Beratungshotline (Fr. 4.50/Min.) zur Verfügung. Werktags von 08.30 -17.30 Uhr.
Als Sgier + Partner Kunde steht Ihnen das Immigration Kompetenz Team praktisch wie eine eigene interne Abteilung zur Verfügung.
Fragen und Antworten zu unserer Rechtsberatung
Warum soll ich als nicht besonders grosses Unternehmen überhaupt einen Rechtsdienst in Anspruch nehmen?
Die Rechtslage ist durch die zunehmende Gesetzesflut kaum noch überschau-, geschweige durchschaubar. Unternehmerisches Handeln ohne professionelle Unterstützung kann schnell zu gravierenden juristischen Problemen führen. Die Notwendigkeit eines Rechtsdienstes ergibt sich deshalb nicht nur aus der Grösse des Unternehmens, sondern auch aus dem komplexer werdenden Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist. Statt nun einen eigenen Rechtsdienst aufzubauen und mit entsprechend laufenden hohen Fixkosten zu betreiben, bietet Sgier und Partner einen vollumfänglichen Ersatz. Mit dem einzigen Unterschied, dass dieser nicht intern, sondern extern für Sie tätig ist. Das heisst, die Kosten fallen nur dann für Sie an, wenn Sie die Rechtsberatung tatsächlich benötigen. So können Sie jederzeit und auf Abruf eine exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsberatung beanspruchen, deren Kosten sich notabene klar budgetieren lassen.
Als Ergänzung zum firmeneigenen Rechtsdienst kann ich doch einfach einen Rechtsanwalt aufsuchen, warum soll ich ausgerechnet zu Sgier und Partner?
Bei Rechtsanwälten liegt der Stundenansatz in der Regel deutlich über demjenigen von Sgier und Partner. Ausserdem werden Auslagen, wie Telefon-, Fax-, E-Mail-, Porto- und Kopierspesen nicht in Rechnung gestellt. Stets haben Sie Übersicht über die von Sgier und Partner erbrachten Leistungen und damit auch über die Kosten. Bei Beratungsaufträgen, die voraussichtlich mehr als eine Stunde beanspruchen, erhalten Sie eine Schätzung über den gesamten Zeitaufwand. Damit lassen sich die voraussichtlichen Kosten bereits im Voraus kalkulieren und zudem profitieren Sie von günstigeren Preiskonditionen.
Welche Rechtsgebiete umfasst die Beratungstätigkeit von Sgier und Partner?
Sgier und Partner berät Sie in allen relevanten Rechtsgebieten des betrieblichen Alltags, vom Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, über das Vertrags- und Gesellschaftsrecht, bis zum Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Steuerrecht.
Kann ich bei Sgier und Partner auch einen Einzelauftrag platzieren?
Einfachere Aufträge werden gleich am Telefon, auf Wunsch auch per Fax oder E-Mail erledigt. Aufträge mit einem mittleren Arbeitsaufwand werden in der Regel am gleichen Tag, spätestens jedoch innerhalb von zwei Arbeitstagen erledigt. Wenn der Arbeitsaufwand voraussichtlich mehr als eine Stunde beträgt, wird Ihnen vorgängig mitgeteilt, wie hoch der Aufwand zu stehen kommt und bis zu welchem Zeitpunkt Sie mit dem Resultat rechnen können. Werktags zwischen 09.00 -12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr gewährleistet Sgier und Partner die jederzeitige Erreichbarkeit eines Mitarbeiters.
Was geschieht, wenn Sgier und Partner mehr Zeit für einen Auftrag benötigt als vorgesehen war?
Die effektiven Aufwände werden maximal in der Höhe des vereinbarten Zeitvoranschlages verbucht. Über den Zeitvoranschlag hinausgehende Aufwände werden Ihnen somit nicht in Rechnung gestellt. Sie haben damit die Gewähr, dass die Endabrechnung auch der vorgängig gestellten Offerte entspricht.
Wie weiss ich, für welche Tätigkeit Sgier und Partner welchen Zeitaufwand verbucht?
Nach jedem Einzelberatungsauftrag sowie quartalsweise wird Ihnen ein Auszug über Ihr Zeitkonto zugestellt. Damit erhalten Sie Transparenz über die einzelnen Belastungen und sehen Ihren aktuellen Kontostand.
Kann Sgier und Partner mich auch vor Gericht vertreten?
Sgier und Partner ist es ebenso wie einem üblichen firmeninternen Rechtsdienst aus gesetzlichen Gründen verwehrt, die Prozessführung vor Gericht zu übernehmen. Wir können Ihnen jedoch einen fachkompetenten Partner und dessen Konditionen nennen, der über fundierte Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung von Mandanten verfügt.
Wovon profitiere ich, wenn ich einen Beratungsvertrag mit Sgier und Partner abschliesse?
Mit einem Rechtsberatungsvertrag haben Sie Gewähr, von Sgier und Partner eine Beratung zu erhalten, die ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie können die gewünschte Anzahl Beratungsstunden frei wählen. In der Regel ab 5 bis 40 Beratungsstunden. Je höher Sie die Anzahl Beratungsstunden ansetzen, desto tiefer wird der Stundenansatz festgelegt. Sollte Ihnen die vereinbarte Gesamtstundenzahl nicht genügen, können Sie jederzeit zusätzliche Beratungsstunden in einem Mindestumfang von 5 Stunden buchen.
Wie lange kann ich die von Sgier und Partner angebotene Beratung beanspruchen?
Die Dauer des mit Sgier und Partner abgeschlossenen Vertrages ist unbeschränkt. Wenn Sie während zwei Jahren keine Beratungsleistungen beanspruchen, so wird Ihnen – vorbehaltlich einer anders lautenden Stellungnahme Ihrerseits – 90% Ihres Guthabens rückvergütet.
Kann ich als Kunde vom Beratungsvertrag mit Sgier und Partner zurücktreten?
Sie können jederzeit vom Rechtsberatungsvertrag zurücktreten, ohne jegliche Begründung gegenüber Sgier und Partner. Unter Abzug einer Unkostenpauschale von 10% wird Ihnen der Restwert der im Voraus gekauften Beratungsstunden zurück erstattet.